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   BVerwG, 10.03.1994 - 9 B 663.93   

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BVerwG, 10.03.1994 - 9 B 663.93 (https://dejure.org/1994,11257)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1994 - 9 B 663.93 (https://dejure.org/1994,11257)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1994 - 9 B 663.93 (https://dejure.org/1994,11257)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Staatliche Verfolgung in Sri Lanka - Einstufung von Maßnahmen als politische Verfolgung - Verdacht der aktiven Teilnahme an einem Bürgerkrieg - Stellungnahme von amnesty international - Verfolgungsprognose eines Staatsgebietes in seiner Gesamtheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92

    Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen -

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 9 B 663.93
    Der beschließende Senat hat in dem Urteil vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 9 C 50.92 u.a. - erneut darauf hingewiesen, daß einerseits nach Art. 1 A Nr. 2 GK die subjektive Furcht durch objektive Umstände begründet sein muß und daß das Asylrecht andererseits zwar von einer objektiven Würdigung der gesamten Umstände ausgeht, zugleich aber auch darauf abstellt, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Asylsuchenden Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann, so daß letztlich auch im Asylrecht der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Heimatstaat entscheidend ist (vgl. auch Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367 ; Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 ).

    Damit sagen Art. 1 A Nr. 2 GK und Art. 16 a Abs. 1 GG der Sache nach dasselbe aus, so daß sich der unterschiedliche rechtliche Ansatz in der praktischen Rechtsanwendung nicht auswirkt (Urteil vom 26. Oktober 1993, a.a.O., UA S. 27 f.).

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 9 B 663.93
    Im übrigen handelt es sich offensichtlich um einen revisionsrechtlich unbeachtlichen (vgl. BVerwGE 47, 330 ) Angriff auf die tatrichterliche Sachverhaltsfeststellung und Beweiswürdigung.
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 9 B 663.93
    ist höchstrichterlich grundsätzlich beantwortet (BVerfGE 81, 142 ) und würde sich in dem erstrebten Revisionsverfahren unter dem von der Beschwerde hervorgehobenen Aspekt der Bedeutung des Rechtsguts der persönlichen Freiheit nicht stellen, da sogenannte "screenings" nach den Erkenntnissen des Berufungsgerichts seit 1992 nur noch aus Anlaß bestimmter sicherheitsrelevanter Vorkommnisse wie insbesondere Attentaten stattfinden und es insoweit an der Gerichtetheit dieser erkennungsdienstlichen Maßnahmen fehlt, so daß es auf ihre Intensität (Inhaftierung bis zu zwei Tagen) nicht ankommt (UA S. 73).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 9 B 663.93
    Der beschließende Senat hat in dem Urteil vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 9 C 50.92 u.a. - erneut darauf hingewiesen, daß einerseits nach Art. 1 A Nr. 2 GK die subjektive Furcht durch objektive Umstände begründet sein muß und daß das Asylrecht andererseits zwar von einer objektiven Würdigung der gesamten Umstände ausgeht, zugleich aber auch darauf abstellt, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Asylsuchenden Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann, so daß letztlich auch im Asylrecht der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Heimatstaat entscheidend ist (vgl. auch Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367 ; Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 ).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 9 B 663.93
    Der beschließende Senat hat in dem Urteil vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 9 C 50.92 u.a. - erneut darauf hingewiesen, daß einerseits nach Art. 1 A Nr. 2 GK die subjektive Furcht durch objektive Umstände begründet sein muß und daß das Asylrecht andererseits zwar von einer objektiven Würdigung der gesamten Umstände ausgeht, zugleich aber auch darauf abstellt, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Asylsuchenden Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann, so daß letztlich auch im Asylrecht der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Heimatstaat entscheidend ist (vgl. auch Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367 ; Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 ).
  • BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 48.92

    Ausländer - Politisch Verfolgter - Asylrecht - Bürgerkriegsgebiet

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 9 B 663.93
    Ferner ist, was die Ausführungen unter X. der Beschwerdebegründung betrifft, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. zuletzt Urteil vom 18. Januar 1994 - BVerwG 9 C 48.92 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt), daß der Begriff des Flüchtlings im Sinne der Art. 1 A Nr. 2, Art. 33 GK hinsichtlich des staatlichen Charakters der Verfolgung mit dem des von politischer Verfolgung Bedrohten im Sinne des § 51 Abs. 1 AuslG übereinstimmt.
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 9 B 663.93
    Die Auffassung stehe zugleich nicht im Einklang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 74.90 - (BVerwGE 87, 152).
  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 31.92

    Asylrecht - Prognose - Politische Verfolgung - Verfolgungswiederholung -

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 9 B 663.93
    Des weiteren (Beschwerdebegründung unter IV.) weicht das Berufungsurteil auch nicht in einer zur Zulassung der Revision führenden Weise von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 160) ab, wonach bei der Verfolgungsprognose das Staatsgebiet in seiner Gesamtheit zu betrachten sei.
  • BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2245/92

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Maßstäbe für die Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 9 B 663.93
    Unter I. rügt die Beschwerde eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinen Beschlüssen vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 2245/92 - (InfAuslR 1993, 304) sowie 2 BvR 1989/92 - (InfAuslR 1993, 310), wonach eine asylerhebliche Gruppenverfolgung dann vorliege, wenn über konkret verdächtige Personen hinaus eine ganze Bevölkerungsgruppe letztlich willkürlichen Angriffen der Sicherheitskräfte ausgesetzt sei und diese über bloße Exzesse einzelner marodierender Elemente der Streitkräfte hinausgingen.
  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92

    Asylrecht - Nachfluchtgrund - Fluchtalternative - Bürgerkrieg

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 9 B 663.93
    Gegen diese Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts sowie gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 59.92 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 162) verstoße der Verwaltungsgerichtshof ebenfalls mit seinen Ausführungen zur Asylrelevanz von Maßnahmen des Gegenterrors bei der Prüfung einer Vorverfolgung, weil der Verwaltungsgerichtshof erst bei einer außergewöhnlichen Härte und Intensität politische Verfolgung annehmen wolle, derartige Maßnahmen jedoch grundsätzlich als asylirrelevante präventive Maßnahmen zur Abwehr des Terrorismus ansehen wolle (Beschwerdebegründung unter II.).
  • BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82

    Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift -

  • BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Asylrelevanz staatlicher Maßnahmen bei der

  • BVerwG, 21.08.1992 - 9 B 140.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 02.12.1992 - 9 B 288.92

    Gefahr von Übergriffen für syrisch-orthodoxe Christen durch die moslemische

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